Allgemeine Geschäftsbedingungen

GebäudeService Tuncel GmbH

§1 Allgemeines / Geltungsbereich

Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten für unsere Angebote, Planungsleistungen und Leistungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, bis von uns geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen dem Vertragspartner zugänglich gemacht werden. Die AGB gelten für alle Geschäfte aus laufender Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich zugrunde gelegt wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Alle Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Für mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte bzw. Nebenabreden übernehmen wir keine Gewähr.

§2 Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsschluss. Dieser erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und termingerechten Belieferung unserer Zulieferer. Bei Lieferverzug wird der Vertragspartner unverzüglich informiert; bei Nichtausführung wird eine bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstattet. Planungsleistungen, die über ein Angebot hinausgehen, können nach Aufwand von uns berechnet werden; soweit sie von Dritten ohne unsere Zustimmung verwendet werden, übernehmen wir keine Haftung. Die Überlassung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zum Vertragsschluss. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Bei unserem Angebot ist von den sichtbaren Gegebenheiten ausgegangen worden. Sollten Abweichungen auftreten, die einen Zusatzaufwand erfordern, müssen diese gesondert verhandelt werden. Technische Änderungen, die objektbedingt sinnvoll oder im Rahmen des technischen Fortschritts angezeigt sind, sind vertragsgemäß, sofern dadurch dem Vertragspartner keine merklichen Nachteile entstehen. Bei Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragsbestätigung sind wir berechtigt, 10% vom Auftragswert als pauschale Unkostenbeteiligung für Planungs- und Ingenieurleistungen zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Bei Leistungen, die durch Subunternehmer erbracht werden, liegt die Gewährleistung beim jeweiligen ausführenden Unternehmen.

§3 Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Wochen liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 8%, ist der/die Kunde/in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Vertragspartner kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Kosten für Umbauten oder Anbauten am Zählerschrank und Erdung werden nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart und im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten.

§4 Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Zahlungen wie folgt zu leisten: 50% des Auftragswertes sind bei Auftragserteilung fällig, weitere 40% bei technischer Betriebsbereitschaft durch Fertigstellung der Arbeiten und die verbleibenden 10% nach finaler Abnahme. Das Zahlungsziel beträgt jeweils 7 Tage nach Erhalt der Rechnung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer schriftlicher Vollmacht berechtigt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Verbraucherverträgen bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei unternehmerischen Geschäften zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§5 Lieferung

Die Angaben der Lieferzeiten gelten als Orientierungspunkte und nur dann als fix vereinbart, wenn dies ausdrücklich erklärt worden ist. Für Schäden aus Lieferverzug (z. B. entgangene Nutzungsmöglichkeiten, Finanzierungszinsen, etc.) übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung von Liefer- und Montagefristen setzt voraus, dass der Vertragspartner seine Verpflichtungen einhält. Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig und können gesondert abgerechnet werden. Ohne besondere Vereinbarung steht die Versandart in unserem Ermessen. Sendungen, die bei Auskunft Spuren von Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden: der Auslieferer und wir sind unverzüglich zu unterrichten. Die Ware ist bis zur Verarbeitung vom Vertragspartner diebstahl- und feuersicher kostenlos zu verwahren.

§6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem Vertrag vor (einfacher Eigentumsvorbehalt). Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Vertragspartner nicht ordnungsgemäß zahlt. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären den Rücktritt ausdrücklich. Bis zur vollständigen Bezahlung stehen sämtliche aus dem beauftragten Projekt resultierenden wirtschaftlichen Vorteile GebäudeService Tuncel GmbH zu. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Vertragspartner tritt bereits jetzt Ersatzansprüche aus Versicherungen an uns ab.

§7 Mitarbeit des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenlos Strom, Wasser und sonstige für die Leistungserbringung erforderliche Versorgungsanschlüsse zur Verfügung zu stellen. Er verpflichtet sich auch, alle Maßnahmen zu ergreifen oder anzunehmen, die eine reibungslose Montage gewährleisten. Der Vertragspartner hat den Zugang zum Installationsort rechtzeitig sicherzustellen. Sind durch mangelhafte Mitwirkung des Vertragspartners Mehrkosten oder Verzögerungen entstanden, gehen diese zu seinen Lasten.

§8 Gewährleistung

Die Gewährleistung geht dahin, dass wir nach unserer Wahl entweder die gelieferten Teile reparieren, auswechseln oder neu liefern. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nur, wenn wir in angemessener Zeit den Mangel nicht beheben können. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Schaden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht. Der Vertragspartner ist angehalten, unsere bzw. die Vorschriften des Zulieferers einzuhalten. Wir übernehmen keine Gewähr bzw. Schadensersatzforderungen für Mängel im öffentlichen Netz. Soweit der Hersteller eine eigene, über die Gewährleistung hinausgehende Garantie gibt, gilt diese Garantie für uns nicht – hier gilt die Herstellergarantie. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Schadensersatzansprüche jeder Art haften wir für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§9 Haftung

Der Haftungsübergang auf den Vertragspartner erfolgt bei Lieferung der Ware aus unserem Haus an den/die Kunde/in. Wir übernehmen keine Haftung für evtl. notwendige Blitzschutzeinrichtungen, eine ggfs. notwendige Baugenehmigung, eine evtl. unzureichende Baustatik, Folgeschäden aus der Handhabung mit asbesthaltigen Stoffen, Versicherungsfragen, etc. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfrist für Mängel, die mit der Inbetriebnahme bzw. dem Abschluss der Installation beginnt, beträgt 24 Monate, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen.

§10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen – dazu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Lieferkettenunterbrechungen oder unvorhersehbare Betriebsstörungen – berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern eintreten. Dauert der Zustand der höheren Gewalt länger als 3 Monate an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.

§11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher (§ 13 BGB) haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB. Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GebäudeService Tuncel GmbH, E-Mail: anfragen@tuncel-shk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

§12 Rechte an Unterlagen und geistiges Eigentum

Der Vertragspartner verpflichtet sich, unsere Unterlagen (Planungen, Zeichnungen, Berechnungen) nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.000 € zu zahlen. Je Woche einer fortgesetzten Zuwiderhandlung gilt als selbstständige Zuwiderhandlung. GebäudeService Tuncel GmbH kann statt der Vertragsstrafe Schadensersatz verlangen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

§13 Händlergeschäfte

Diese Regelungen gelten sinngemäß, wenn der Vertragspartner für uns ein Händler ist, der seinerseits Endkunden ausliefert. Wenn wir es nicht ausdrücklich schriftlich gestattet haben, darf insoweit nicht mit unserem Namen geworben werden.

§14 Datenschutz

Gemäß den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG weisen wir darauf hin, dass Kundendaten zum Zweck der Vertragserfüllung, Auftragsabwicklung und als Lieferanschriften für Zulieferer gespeichert und verarbeitet werden. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§15 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Firmensitz von GebäudeService Tuncel GmbH zuständige Gericht ausschließlich zuständig, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.

GebäudeService Tuncel GmbH

anfragen@tuncel-shk.de|+49 7667 8314980

Weitere Angaben zum Anbieter finden Sie in unserem Impressum und unserer Datenschutzerklärung.